Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Ausbruch der Vogelgrippe im Schwalm-Eder-Kreis bestätigt.
Der Landkreis erlässt nun eine Allgemeinverfügung, die für alle Geflügelhaltungen verbindlich und vor allem mit einer Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen verbunden ist. Geflügelschauen und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt. Zudem gilt ein Verbringungsverbot für Geflügel.
Bereits am vergangenen Wochenende hatte das Veterinäramt dringend empfohlen, Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten, um mögliche Infektionen zu verhindern. Jetzt steht fest: Das FLI hat die Infektion mit dem H5N1-Virus bestätigt.
„Wir haben dieses Ergebnis erwartet. Es gibt weitere Verdachtsfälle, die ebenfalls an das FLI zur Prüfung geschickt wurden. Wir fordern alle Geflügelhalterinnen und -halter auf, die geltenden Vorschriften genau zu befolgen“, erklärte Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung wird in den nächsten Tagen in der regionalen Presse veröffentlicht. Außerdem ist sie ab dem 31.10.2025 auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises einsehbar:
www.schwalm-eder-kreis.de/Presse-und-Oeffentlichkeitsarbeit/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm
Wichtige Regeln zum Schutz vor der Vogelgrippe
Alle Geflügelhaltungen müssen folgende Vorschriften einhalten:
Der Geflügelbestand muss beim Veterinäramt gemeldet sein.
Krankheitsanzeichen im Bestand
Was tun bei toten Wildvögeln?
Hinweis für die Bevölkerung
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Virus über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.schwalm-eder-kreis.de/Seiten/Informationen-zur-Vogelgrippe-Aviaere-Influenza.html