Gemäß § 3 Absatz 5 Eigenbetriebsgesetz und § 5 Absatz 5 Betriebssatzung für die Stadtwerke Melsungen geben wir hiermit nachstehend die Namen der Vertretungsberechtigten und den Umfang ihrer Vertretungsbefugnis in der ab dem 01.11.2025 gültigen Form bekannt:
Betriebsleiterin für den kaufmännischen Bereich ist Frau Cornelia Ritter-Wengst.
Betriebsleiter für den technischen Bereich ist Herr Michael Kansy.
Beide Betriebsleiter sind gleichberechtigt und unterzeichnen unter dem Namen des Eigenbetriebs.
Die Betriebsleitung vertritt die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebs, die nach den Bestimmungen der Betriebssatzung nicht der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung obliegen.
Im Übrigen wird zur Vertretungsberechtigung der Betriebsleiter auf die Regelungen der Betriebssatzung verwiesen. Zurückliegende Veröffentlichungen verlieren mit dieser Bekanntgabe ihre Gültigkeit.
Melsungen, den 25.11.2025
FB 1 – Wit
Der Magistrat der
Stadt Melsungen
Timo Riedemann
Bürgermeister