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Flurbereinigungsverfahren A 44 – Hessisch Lichtenau Verfahrensnummer: UF 1321

27. Oktober 2025

Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

der Flurbereinigung A 44 – Hessisch Lichtenau

In dem Flurbereinigungsverfahren

A 44 – Hessisch Lichtenau – UF 1321 –

lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) – vom 16. März 1976 (BGBI. I

S. 546) in der derzeit geltenden Fassung – in Verbindung mit § 3 Hessisches

Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 02.02.2018 (GVBI. I

S. 426) – in der derzeit geltenden Fassung – die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle

Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden

Grundstücke zum Termin zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des

Flurbereinigungsverfahrens A 44 – Hessisch Lichtenau am

Dienstag, dem 18.11.2025 um 18:00 Uhr

im Rathaus der Stadt Hessisch Lichtenau

– Großer Sitzungssaal (Erdgeschoss) –

Landgrafenstraße 52, 37235 Hessisch Lichtenau

ein.

Tagesordnung:

  1. Informationen zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens
  2. Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen zur Wahl und den Aufgaben des

Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

  1. Festsetzung der Zahl der Vorstandsmitglieder gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG
  2. Wahl der Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder gemäß
  • 21 Abs. 3 und 5 FlurbG

Die Ladung ist auch über den Link https://hvbg.hessen.de/UF1321 auf der Internetseite der

Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation eingestellt.

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und

-eigentümer sowie Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Jede Teilnehmerin

und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche

Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht

mehrere Personen vertritt, hat er ebenfalls insgesamt nur eine Stimme.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine

mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese

Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.

Ein Vollmachtsvordruck ist beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)

– Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) sowie in der

Außenstelle Eschwege, Goldbachstraße 12a, 37269 Eschwege erhältlich oder kann

ebenfalls über den o. g. Link abgerufen werden.

Hinweis: Eine bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der

Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person

wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r

entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person

wahrnehmen.

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch

am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu

schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten

Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

Diese Ladung zum Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird in

der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Hessisch Lichtenau sowie den angrenzenden

Gemeinden Berkatal, Meißner, Söhrewald und Helsa sowie den angrenzenden Städten

Großalmerode, Waldkappel, Spangenberg und Melsungen öffentlich bekannt gemacht.

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der

Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Homberg (Efze), den 14.10.2025

Im Auftrag

Brandenstein

Verfahrensleiter

Partner

Kontakt

Magistrat der Stadt Melsungen
Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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