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Bebauungsplan Nr. 29 C „Auf den Pfieffewiesen“

1. November 2025

Bauleitplanung der Stadt Melsungen;

 

Bebauungsplan Nr. 29 C „Auf den Pfieffewiesen“

 

hier:    – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der

– frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

I. Aufstellungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat in ihrer Sitzung am 01.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 C „Auf den Pfieffewiesen“ in der Gemarkung Adelshausen (Melsungen) beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

 

II. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich südlich des bestehenden Gewerbestandortes Pfieffewiesen sowie östlich der Nürnberger Straße (B 83). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 13/2 tlw., 13/31 tlw., 20/8 tlw., 20/12 tlw., 29/3 tlw., und 68/20 tlw. der Flur 6 in der Gemarkung Adelshausen (Melsungen). Innerhalb des Geltungsbereiches führt der Weg Am Haidelspfad. In seiner Gesamtheit umfasst das Plangebiet eine Fläche von rund 42.394 m².
Die Lage des Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29 C „Auf den Pfieffewiesen“ (ohne Maßstab)

Ziel und Zweck der Planung

Die Stadt Melsungen beabsichtigt die langfristige Entwicklung des Gewerbestandortes Pfieffewiesen am südlichen Ortsrand des Stadtteils Adelshausen der Stadt Melsungen. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes soll der ansässige Produktionsstandort der Pharmafirma B. Braun Melsungen AG gestärkt werden. Die Auswahl zur Lage des Plangebietes ergibt sich maßgeblich aufgrund der bereits angrenzenden Gewerbestrukturen im nördlichen Bereich. Im Zuge der Erweiterung wird die Verlegung des Weges Am Haidelspfad nötig.

Das Plangebiet befindet sich zum Teil innerhalb zwei rechtskräftiger Bebauungspläne (BPlan Nr. 90 und 29 A, 1. Änd.) sowie teilweise gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im planungsrechtlichen Au-ßenbereich. Somit wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes gemäß § 30 BauGB erforderlich. Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Melsungen stellt das Plangebiet als Flächen für die Landwirtschaft sowie teilweise als Gewerbliche Bauflächen dar.

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung einer geordneten, städtebaulichen Entwicklung am südlichen Rand des Gewerbegebietes Pfieffewiesen durch die Ausweisung eines Industriegebietes mit den erforderlichen Erschließungsflächen und Ausgleichsflächen für Natur und Landschaft. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Industriegebietes geschaffen sowie die Erweiterung des nördlich angrenzenden, bereits vorhandenen Gewerbestandortes Pfieffewiesen der Stadt Melsungen nachhaltig gesichert werden.

 

III. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bebauungsplan Nr. 29 C „Auf den Pfieffewiesen“ wird im Regelverfahren durchgeführt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat in öffentlicher Sitzung am 28.10.2025 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 29 C beschlossen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Hierzu liegen die Planunterlagen (Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, Stand: 19.09.2025) in der Zeit

 

vom 03.11.2025 bis einschließlich 28.11.2025

 

im Bauamt der Stadt Melsungen – Zimmer 18, Schwarzenberger Weg 93, 34212 Melsungen während der allgemeinen Dienststunden

 

Montag bis Freitag                         08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag                 13:30 Uhr – 16:00 Uhr

(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)

 

sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus. Zusätzlich können die ausliegenden Unterlagen auf der Homepage der Stadt Melsungen https://www.melsungen.de/wirtschaft-standort/bauleitplanung/ eingesehen werden.

Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@melsungen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Melsungen, Zimmer 18, Schwarzenberger Weg, 34212 Melsungen, während der Sprechzeiten abgegeben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (pwf AG, Herkulesstraße 39, 34119 Kassel) übertragen worden ist.

 

Melsungen, den 29.10.2025

III-4

 

Der Magistrat der

Stadt Melsungen

gez. Timo Riedemann

Bürgermeister

Partner

Kontakt

Magistrat der Stadt Melsungen
Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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