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14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf den Pfieffewiesen“

1. November 2025

Bauleitplanung der Stadt Melsungen;

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf den Pfieffewiesen“

 

hier:    – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der

– frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

I. Aufstellungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat in ihrer Sitzung am 01.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf den Pfieffewiesen“ in der Gemarkung Adelshausen (Melsungen) beschlossen. In der Sitzung am 28.10.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erneut gefasst; es wurde lediglich die Bezeichnung in 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf den Pfieffewiesen“ angepasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

 

II. Änderungsbereich, Ziel und Zweck der Planung

Das ca. 42.394 m² große Plangebiet befindet sich südlich des bestehenden Gewerbestandortes Pfief-fewiesen sowie östlich der Nürnberger Straße (B 83). Der Geltungsbereich der 14. Änderung des Flä-chennutzungsplanes umfasst die Flurstücke 13/2 tlw., 13/31 tlw., 20/8 tlw., 29/3 tlw. und 68/20 tlw. in der Flur 6, Gemarkung Adelshausen (Melsungen).

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Melsungen (rechtswirksam in Urfassung seit dem 19.03.2011) stellt die Fläche des Plangebietes als Fläche für die Landwirtschaft, Bahnanlagen sowie teilweise als Gewerbliche Baufläche dar.

Im Zuge der 1. Änderung des Flächennutzungsplans von 2012 werden Feldgehölze auf der ehemaligen Bahntrasse ausgewiesen, welche zentral durch das Plangebiet führen.

Dementsprechend wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.

 

Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf den Pfieffewiesen“ (ohne Maßstab)

 

 

Ziel und Zweck der Planung

Die Stadt Melsungen beabsichtigt die langfristige Entwicklung des Gewerbestandortes Pfieffewiesen am südlichen Ortsrand des Stadtteils Adelshausen. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes soll der ansässige Produktionsstandort der Firma B. Braun AG gestärkt werden.

Die Stadt Melsungen beabsichtigt mit dem im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 29 C die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Ausweisung eines Industriegebietes.

 

III. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf den Pfieffewiesen“ wird im Regelverfahren durchgeführt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat in öffentlicher Sitzung am 28.10.2025 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Hierzu liegen die Planunterlagen (Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, Stand: 19.09.2025) in der Zeit

 

vom 03.11.2025 bis einschließlich 28.11.2025

 

im Bauamt der Stadt Melsungen – Zimmer 18, Schwarzenberger Weg 93, 34212 Melsungen während der allgemeinen Dienststunden

 

Montag bis Freitag                         08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag                 13:30 Uhr – 16:00 Uhr

(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)

sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus. Zusätzlich können die ausliegenden Unterlagen auf der Homepage der Stadt Melsungen https://www.melsungen.de/wirtschaft-standort/bauleitplanung/ eingesehen werden.

Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@melsungen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt der Stadt Melsungen, Zimmer 18, Schwarzenberger Weg, 34212 Melsungen, während der Sprechzeiten abgegeben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (pwf AG, Herkulesstraße 39, 34119 Kassel) übertragen worden ist.

 

Zusätzlicher Hinweis zur Änderung des Flächennutzungsplanes:

Eine Vereinigung im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Melsungen, den 29.10.2025

III-4

 

Der Magistrat der

Stadt Melsungen

gez. Timo Riedemann

Bürgermeister

Partner

Kontakt

Magistrat der Stadt Melsungen
Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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