Mietzuschussprogramm "Melsungen hilft sich"
Pro Gewerbeimmobilie wird max. ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 50 % der Ladenkaltmiete, maximal jedoch 500,00 Euro monatlich gezahlt. Der Förderzeitraum beträgt 12 Monate.
Mit dem Mietzuschussprogramm „Melsungen hilft sich“ unterstützt die Stadt Melsungen im Rahmen der Wirtschafts- und Stadtentwicklung die nachhaltige Reduzierung von Leerständen in der Innenstadt und weiteren zentralen Lagen. Ziel ist es, leerstehende Gewerbeimmobilien wiederzubeleben und neue Impulse für eine lebendige, attraktive Fachwerkstadt zu setzen.
Im Mittelpunkt der Förderung steht die Neuansiedlung von Einzelhandel, Gastronomie sowie verbrauchernahen Dienstleistungsunternehmen, die zur Belebung der Innenstadt beitragen. Das Programm richtet sich insbesondere an Existenzgründungen, Neuansiedlungen, Geschäftsübernahmen und Pop-Up-Konzepte, die zuvor leerstehende Ladenlokale nutzen und das innerstädtische Angebot sinnvoll ergänzen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Mietzuschusses zur Ladenkaltmiete. Je nach Art des Vorhabens und Förderfall kann ein Zuschuss von bis zu 50 % der Ladenkaltmiete, maximal 500 Euro pro Monat, für einen begrenzten Zeitraum gewährt werden. Für bestimmte Nutzungsformen, wie beispielsweise Pop-Up-Konzepte, gelten abweichende Förderkonditionen. Maßgeblich sind die Regelungen der jeweils gültigen Förderrichtlinie.
Mit dem Mietzuschussprogramm soll insbesondere ein finanzieller Anreiz für neue, innovative und tragfähige Nutzungskonzepte geschaffen werden. Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen übernehmen eine wichtige zentrumsbildende und soziale Funktion: Sie prägen das Stadtbild, dienen als Treffpunkte und tragen wesentlich zur Aufenthaltsqualität in der Innenstadt bei.
Attraktive und vielfältige Angebote in den Zentren stärken nicht nur den Wirtschaftsstandort Melsungen, sondern wirken sich auch positiv auf weitere Leitfunktionen wie Wohnen, Arbeiten, Gesundheit, Freizeit und Tourismus aus. Das Mietzuschussprogramm leistet damit einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Stadtentwicklung und zur Sicherung einer lebendigen Innenstadt.
Die konkreten Fördervoraussetzungen, Förderhöhen sowie das Antragsverfahren sind in der jeweils gültigen Förderrichtlinie zum Mietzuschussprogramm „Melsungen hilft sich“ geregelt.