Ein Führungszeugnis kann von Personen ab 14 Jahren oder den gesetzlichen Vertretern beantragt werden. Dafür ist eine persönliche Vorsprache nötig. Eine Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person ist gemäß § 30 Abs. 2 Satz 3 BZRG nicht möglich.
Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, wird ein genauer Verwendungszweck sowie die Anschrift der Behörde benötigt.
Der Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz übermittelt, dort ausgestellt und versandt.
Ein Führungszeugnis kostet 13,00 €.
Alternativ kann ein Führungszeugnis auch über die Onlinefunktion des Personalausweises beantragt werden.