Bei beschädigten Fahrzeugdokumenten benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder gültiger eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
- Fahrzeugschein (ZB I)
- Fahrzeugbrief (ZB II)
- Aktuelle HU-Bescheinigung
- Bei Verlust des Fahrzeugscheins muss eine Verlusterklärung persönlich vom Halter abgegeben werden. (siehe Formulare)
- Bei Verlust des Fahrzeugbriefes (ZB II) muss vorab eine notarielle eidesstaatliche Versicherung durch den Halter persönlich bei einem Notar oder bei der Zulassungsstelle Homberg (Efze) abgegeben werden.
Formulare für die Zulassung, den Link zu unserer Online-Terminvereinbarung und unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.