Schneeräumen und Beseitigen von Schnee- und Eisglätte im Gebiet der Stadt Melsungen

Aufgrund der bevorstehenden winterlichen Jahreszeit werden die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten auf ihre Pflichten nach der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Melsungen vom 22.10.1991 hingewie­sen. Winterdienst ist bei Schneefall und Glätte in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich durchzuführen. Im Einzelnen gilt:

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