Beantragung der Briefwahl

Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der Kommunalwahl am 15.03.2026 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis der Stadt Melsungen eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Unter nachfolgendem Link können Sie zwischen dem 02.02.-11.03.2026 den Wahlschein online beantragen: Hier klicken
Für evtl. Rückfragen zur Briefwahlbeantragung steht Ihnen das Bürgerbüro der Stadt Melsungen (05661/708-180; buergerbuero@melsungen.de) und für allgemeine Fragen zur Kommunalwahl der Wahlleiter der Stadt Melsungen (05661/708-170; frank.werner@melsungen.de) gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtverwaltung