Grundsteuerreform in Hessen

Wenn Sie zum Stichtag 01. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind, sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.