Öffentliche Bekanntmachung
Gz.: 2-HR-05-13-21-01-B-0006#002
Flurbereinigungsverfahren A 44 – Hessisch Lichtenau
Verfahrensnummer: UF 1321
Ladung
zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
und zur Anhörung der Beteiligten
Im Flurbereinigungsverfahren
A 44 – Hessisch Lichtenau – UF 1321 –,
Werra-Meißner-Kreis
wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 – BGBl. I, S. 546 – in der derzeit gültigen Fassung ein Termin anberaumt auf
im Dorfgemeinschaftshaus Walburg,
Zum Gansfeld 5 in 37235 Hessisch Lichtenau
Zu diesem Termin werden alle am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Nebenbeteiligten gemäß § 10 FlurbG eingeladen, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken. Nebenbeteiligte sind auch die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben
(§ 56 FlurbG).
Der Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens A 44 – Hessisch Lichtenau liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten
am Dienstag, dem 18.08.2026
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
am Mittwoch, dem 19.08.2026
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
am Donnerstag, dem 20.08.2026
von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Walburg,
Zum Gansfeld 5 in 37235 Hessisch Lichtenau
aus.
Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Homberg (Efze) – Außenstelle Eschwege -Flurbereinigungsbehörde – anwesend.
Termine zur Einsichtnahme bitte ich bis zum 14.08.2026 mit Herrn Rode unter der Tel. Nr.: 0611/535-2574 bzw. E-Mail: bernd.rode@hvbg.hessen.de oder mit Frau Hose unter der Tel. Nr. 0611/535-2523 bzw. E-Mail: angela.hose@hvbg.hessen.de zu vereinbaren.
Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis des Neuen Bestandes mit ggf. ergänzenden Anlagen) zugestellt.
Der Nachweis des Neuen Bestandes führt die neuen Grundstücke mit Fläche und Wert sowie das Verhältnis der Gesamtabfindung zum Wert des Eingebrachten auf. Dieser Auszug ist zum Anhörungstermin mitzubringen.
Beteiligte, die an der Teilnahme am Termin verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
– Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) sowie in der Außenstelle Eschwege, Goldbachstraße 12a, 37269 Eschwege erhältlich oder können auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation über den Link https://hvbg.hessen.de/UF1321 abgerufen werden.
Die Unterschrift unter dieser Vollmacht ist durch eine siegelführende Stelle (z. B. Bürgerbüro, Ortsvorsteher) amtlich zu beglaubigen. Die Unterschriftsbeglaubigung ist gemäß § 108 FlurbG kostenfrei.
Sofern der Flurbereinigungsbehörde bereits eine schriftliche und ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt, bedarf es keiner neuen.
Wer zum Inhalt des Flurbereinigungsplanes weder Fragen noch Einwendungen hat, braucht zu dem Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Bekanntmachung
Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Hessisch Lichtenau sowie in den angrenzenden Städten Großalmerode, Melsungen, Spangenberg und Waldkappel sowie in den angrenzenden Gemeinden Berkatal, Helsa, Meißner und Söhrewald öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist diese Ladung auch auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation eingestellt und kann über den nachfolgenden Link abgerufen werden: https://hvbg.hessen.de/UF1321.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Beteiligte, die Einwendungen vorbringen wollen, werden auf folgende
Widerspruchsmöglichkeiten
hingewiesen:
Gegen diesen Flurbereinigungsplan kann sowohl im Anhörungstermin am 20.08.2026 als auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin bei der Flurbereinigungsbehörde beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) sowie in der Außenstelle Eschwege, Goldbachstraße 12a, 37269 Eschwege, Widerspruch erhoben werden.
Die Zwei-Wochen-Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben wird.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
-Flurbereinigungsbehörde-
Homberg (Efze), den 08.07.2026
Im Auftrag
gez. LS
Brandenstein
Verfahrensleiter