1. Februar 2022

Einladung zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr der Stadt Melsungen

Zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr der Stadt Melsungen am Dienstag, den 08.02.2022, 18.00 Uhr, Stadthalle, Rotenburger Straße 10, […]
31. Januar 2022

Einladung zur Ortsbeiratssitzung des Stadtteils Schwarzenberg

am Donnerstag, den 10. Februar 2022, um 20.00 Uhr, im Stadtteil Schwarzenberg, Dorfgemeinschaftshaus
26. Januar 2022

Was gehört in die Biotonne … und was nicht?

Seit letzten Sommer ist die Biotonne im Schwalm-Eder-Kreis eingezogen. Doch was kommt dort rein, und was nicht?
26. Januar 2022

Volle Papiertonnen

Wer kennt es nicht? Nach den Feiertagen sind die Papiertonnen zuhause voll. Doch wohin mit dem Rest, der nicht mehr in die Tonne passt?
25. Januar 2022

 Gemeinsam für die Region – LEADER-Region „Mittleres Fuldatal“ ruft zur Antragsstellung auf!

Vieles konnte die LEADER-Region „Mittleres Fuldatal“ in der Vergangenheit bereits bewegen und auf den Weg bringen. Anderes steckt noch in den Kinderschuhen, weshalb zur Antragsstellung für die Förderperiode 2022 aufgerufen wird.
12. Januar 2022

Zutritt der Melsunger Stadtverwaltung mit 3G-Nachweis

Ab sofort müssen beim Betreten der Gebäude der Melsunger Stadtverwaltung, Rathaus (Am Markt 1), Bauamt (Schwarzenberger Weg 93) und Dienstleistungszentrum (Sandstraße 13) Nachweise der 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) vorgezeigt werden. 
12. Januar 2022

Einladung zur Ortsbeiratssitzung des Stadtteils Kirchhof

am Dienstag, den 18. Januar 2022, 19.00 Uhr,  im Stadtteil Kirchhof, Saal im Dorfgemeinschaftshaus.
12. Januar 2022

Haushaltssatzung 2022

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat am 16.11.2021 die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 beschlossen und dabei die Steuersätze für die Grundsteuern wie folgt festgesetzt
17. Dezember 2021

Kein Versand der Bescheide über die Grundbesitzabgaben

Das Amt für Finanzen und Steuern der Stadt Melsungen informiert darüber, dass für das Jahr 2022 keine Bescheide über Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Abfallgebühren) versandt werden, da sich die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Höhe der Abfallgebühren gegenüber dem Jahr 2021 nicht verändert haben.