Jung kauft alt

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung rücken ältere Bestandsgebäude sowie die Zielgruppe Familie in den Mittelpunkt dieser kommunalen Förderidee. Ziel der Richtlinie ist die Entwicklung eines Anreizes zum Erwerb gebrauchter Immobilien, wobei eine moderate Steuerung von Neubauten beabsichtigt ist.

Jung kauft alt

Die Stadt Melsungen fördert im gesamten Gemeindegebiet den Erwerb von Bestandsgebäuden, die älter als 25 Jahre sind. Die Höhe bestimmt sich nach dem Familienstatus. Maßgebend für eine Förderung ist, dass das Gebäude zukünftig zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz bereits in Melsungen haben bzw. nehmen werden.

Die Stadtverordnetenversammlung legt jedes Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen das Budget für dieses Programm fest. Für das Folgejahr können max. 50% des aktuellen Budgets in Form von Bewilligungsbescheiden vergeben werden.

 

Konditionen

Die Stadt Melsungen finanziert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zur Unterstützung der Kaufentscheidung ein Erstgutachten über den baulichen Zustand (Mängelanalyse) pro Objekt unter detaillierter Darstellung des notwendigen Erneuerungsbedarfs (Renovierungs- bzw. Modernisierungskosten) durch eine/n Bausachverständige/n, sachkundige/n Handwerker/in oder Architekt/in bis zu 400,00 Euro.

Eine ergänzende kostenfreie Beratung durch die zuständige Verbraucherzentrale sollte in Anspruch genommen werden. Sofern eine Kaufentscheidung zu Gunsten dieses Objektes erfolgt, wird ergänzend ein Sockelbetrag in Höhe von 600,00 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von 5 Jahren nach Abschluss des notariellen Vertrages ausgezahlt. Dieser erhöht sich um 300,00 Euro pro Kind (= Voraussetzungen für Kindergeld liegen vor). Bei einer Weiterveräußerung der Immobilie in diesem Zeitraum ist die Gesamtförderung an die Stadt Melsungen zu erstatten, die wiederum die Beträge an den/die neue Eigentümer/in durchleitet.